Ein weiterer Grund sich für die RM-Medienagentur zu entscheiden …
… sie sparen sich Abgaben an die Künstlersozialkasse (KSK).
Informationen zur Künstlersozialkasse
Was ist die Künstlersozialkasse?
Die Künstlersozialkasse, oder auch Künstlersozialversicherung (KSV) ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie ermöglicht freischaffenden Künstlern und Publizisten Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, wobei sie lediglich die Arbeitnehmerbeiträge zahlen.
Warum sollte mich das Interessieren?
Wenn Sie künstlerische oder publizistische Leistungen von selbstständigen Designern, Grafikern, Textern oder Fotografen für Ihre Werbung verwenden wollen, müssen Sie eine Abgabe an die KSK leisten!
Das heißt, wenn Sie einen Flyer, ein Logo oder einen Internetauftritt von einem selbstständigen Grafiker erstellen lassen, müssen Sie neben dem eigentlichen Honorar auch noch eine Abgabe von zusätzlich 4,3 % an die KSK zahlen - auf den bürokratischen Aufwand dieser Jahresmeldung wollen wir erst gar nicht hinweisen...!
Viele Unternehmen wissen gar nicht von dieser Abgabe, aber auch wer sich aus Unwissenheit nicht selbst der KSK meldet riskiert neben Nachzahlungen auch noch eine saftige Geldbuße von bis zu 5.000 €!
Warum betrifft das nicht die RM-Medienagentur UG?
Wir sind als „juristische Person“ – als eine UG (Unternehmergesellschaft) eingetragen. Bei uns sind Sie von der Abgabe befreit, da diese juristischen Personen selbst wiederum abgabepflichtig sind. (Anders bei nichtjuristischen Personen wie z.B. GbR, KG oder OHG, hier müssen Sie wiederum die Abgaben zahlen)
Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Webseite der Künstlersozialkasse: www.kuenstlersozialkasse.de